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Im nächsten Jahr ist es da – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und dem Bestreben, eine inklusive Gesellschaft zu fördern, steht eine gesetzliche Neuerung bevor, die sich auch auf stolp+friends und seine wohnungswirtschaftlichen Auftraggeber:innen auswirkt. Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu stärken.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und betrifft eine Vielzahl von Branchen wie Händler, Hersteller und Importeure von bestimmten Produkten, wie auch Dienstleistungserbringer. So sind auch gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen davon betroffen, denn Websites und Online-Dienste fallen unter die Neuregelungen des BFSG. So wirkt es sich auf Online-Formulare, Mieterapps, Wohnungsangebote und Termin-Buchungs-Tools aus. Diese müssen überprüft und angepasst werden, damit sie BFSG-konform sind, also mehr als einen sensorischen Kanal abdecken. Dies bedeutet beispielsweise, ein Formular sollte nicht nur in Textform vorhanden sein, sondern auch über eine Sprachausgabe verfügen, um als barrierefrei zu gelten. Ebenso ist es erforderlich, dass die Schriftgröße angemessen ist und genügend Farbkontraste für eine bessere Lesbarkeit vorhanden sind.

Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sind von den Anforderungen des BFSG teilweise ausgenommen, dennoch ist es für alle Unternehmen ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es ist gut möglich, dass das Gesetz in der kommenden Zeit auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet wird. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Marktüberwachungsbehörden eingreifen und Sanktionen verhängen, die von der Einschränkung bis hin zum Verbot der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen reichen können.

Barrierefreiheit
Bei Websites muss an vieles gedacht werden, damit Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen sie möglichst barrierefrei nutzen können.

Die Notwendigkeit für solche Regelungen ist offensichtlich. In einer Welt, in der digitale Präsenz und Zugänglichkeit immer wichtiger werden, ist es unerlässlich, dass alle Menschen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben, unabhängig von ihren physischen oder sensorischen Fähigkeiten. So kann das BFSG nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance darstellen. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern erhöht auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer. Dies kann sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und die Markenwahrnehmung auswirken und einen Wettbewerbsvorteil sichern. Vor allem gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen beweisen auf diesem Weg, dass soziale Verantwortung für sie keine leere Worthülse ist, sondern von ihnen gelebt wird.

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Überprüfung der BFSG-Richtlinienkonformität – stolp+friends steht Ihnen dabei zur Seite. Unsere Expert:innen prüfen Ihre Webpräsenz und andere digitale Angebote auf Übereinstimmung mit den neuen Richtlinien. Wir identifizieren potenzielle Barrieren und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen. Der gegenwärtige Moment eignet sich ideal, um mit einem Relaunch Ihre Website aktuellen Herausforderungen anzupassen. Dies gilt insbesondere für solche, die schon länger bestehen.

Für eine Überprüfung der Richtlinienkonformität oder bei weiteren Fragen rund um Ihre Website stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: zum Kontakt.

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Ihre Ansprechpartnerin

Wünschen Sie weitere Informationen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Anke Kiehl

Account Managerin

Portrait Anke Kiehl