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BFSG und CSRD-Umsetzungsgesetz: So sind Wohnungsunternehmen auf kommende gesetzliche Pflichten vorbereitet

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und CSRD-Umsetzungsgesetz: In diesem Jahr stehen rechtliche Neuerungen an, die einige Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften betreffen oder in Zukunft betreffen könnten. Das muss für gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen jedoch kein Nachteil sein. Im Gegenteil: Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eröffnet auch neue Möglichkeiten, ihre einzigartigen Stärken zu kommunizieren.

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Kommende gesetzliche Pflichten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juni 2025 in Kraft tritt, fordert die Barrierefreiheit von Websites und Online-Diensten. Sie sollen zukünftig beispielsweise mehr als einen sensorischen Kanal abdecken (z. B. über eine Vorlesefunktion) und ausreichend große Schriften sowie Farbkontraste für sehbeeinträchtigte Menschen bieten. Auch Wohnungsunternehmen werden diese Vorgaben erfüllen müssen, deswegen lohnt sich eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben bereits jetzt.

Ebenso könnte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht noch in diesem Jahr durch die neue Bundesregierung erfolgen. Damit wäre sie nach einem Rechtsgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) rückwirkend für den 1. Januar 2025 gültig. Auch wenn bei Inkrafttreten der Richtlinie viele Wohnungsunternehmen noch nicht betroffen sind, ist eine erste systematische Erfassung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Vorbereitung sinnvoll.

Orientierung bieten zum Beispiel die VSME-Standards, die im Dezember 2024 von der EFRAG veröffentlicht wurden. Hierbei handelt es sich um freiwillige Vorgaben für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die weniger detaillierte Anforderungen beinhalten als die zukünftig gesetzlich geforderten ESRS. Der Vorteil: Anhand der VSME-Standards können KMUs bereits erste ESG-Daten erfassen und sich mit den Prozessen einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung vertraut machen. Dadurch etablieren sie frühzeitig ein Berichtssystem im Unternehmen und beginnen mit dem Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie. So sind sie besser auf zukünftige rechtliche Regulierungen sowie Forderungen von Stakeholdern, wie zum Beispiel Kreditgeber:innen, vorbereitet.

stolp+friends hat die Anforderungen der Gesetze im Blick.
stolp+friends hat die Anforderungen der Gesetze im Blick.

Gesetzeskonform mit stolp+friends und LESISTO

Ob BFSG oder CSRD, bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben können Wohnungsunternehmen auf die Unterstützung von stolp+friends bauen. Mit einem BFSG-konformen Websitecheck überprüfen wir Ihre digitale Präsenz und identifizieren Verbesserungspotenziale. Und auch bei der Umsetzung von Anpassungen und einem möglichen Relaunch Ihrer Website stehen wir Ihnen zur Seite.

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten Sie unsere zertifizierten CSR / ESG-Reporting Manager:innen. Sowohl bei der Erfüllung der Berichtspflicht als auch auf freiwilliger Basis, zusammen mit unserem Schwesterunternehmen LESISTO begleiten wir Sie bei jedem Schritt. Zum Beispiel im Rahmen unserer CSR / ESG-Workshops, bei denen Wohnungsunternehmen die Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten.

Gesetzliche Anforderungen als Chance begreifen

Auch wenn die neuen rechtlichen Anforderungen für viele soziale Wohnungsunternehmen zuerst nur nach Herausforderungen, Pflichten und bürokratischem Aufwand klingen, eröffnen sie auch neue Möglichkeiten. So zeigt ein BFSG-konformer Online-Auftritt, dass Ihr Unternehmen Gleichberechtigung ernst nimmt. Und auch eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung macht deutlich, dass Sie zukunftsorientiert handeln. Denn gemeinwohlorientiere Wohnungsunternehmen sind schon immer nach den Prinzipien ausgerichtet, die hinter Richtlinien wie dem BFSG und der CSRD stehen. Sie sind ein weiterer Weg, das zu kommunizieren, was sie seit jeher ausmacht: Die nachhaltige und soziale Ausrichtung ihres Geschäftsmodells.

Sie möchten Unterstützung bei der Erstellung einer BFSG-konformen Website oder eines Nachhaltigkeitsberichts? Dann nehmen Sie gleich Kontakt auf.

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Ihre Ansprechpartnerin

Wünschen Sie weitere Informationen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Anke Kiehl

Account Managerin

Portrait Anke Kiehl