Mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ lassen sich Produkte gut verkaufen. Das hat sich vor allem die Konsumgüterindustrie zunutze gemacht und Produkte wie Deos, Waschmittel oder Fruchtgummis mit umweltfreundlichen Labels versehen.
Die EmpCo-Richtlinie macht mit solchen allgemeinen, nicht nachweisbaren Umweltaussagen und selbstentwickelten Umweltzertifizierungen nun Schluss. Was primär den Verbraucher im B2C-Bereich (Business to Customer) vor Greenwashing schützen soll, kann sich allerdings auch auf B2B-Beziehungen (Business to Business) auswirken – und damit auf die Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Nun stehen kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften kaum in Verdacht, Greenwashing zu betreiben. Es gehört zu ihrem Selbstverständnis, nachhaltig zu handeln, und dementsprechend ernst meinen sie es damit. Die Regelungen der EmpCo sind für sie im Grunde eine Aufforderung, ihr nachhaltiges Handeln noch deutlicher und vor allem faktenbasiert zu kommunizieren. Die erforderlichen Voraussetzungen besitzen viele von ihnen schon – in Form von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichten, Klimapfaden oder Klimastrategien.
Halten wir fest: Kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften können weiterhin ihre Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit kommunizieren. Allerdings gilt jetzt auch für sie: Verwenden sie Umweltaussagen in der Kommunikation mit Endkunden, also in ihrer externen Unternehmenskommunikation und im Marketing, müssen sie strenge Nachweispflichten beachten:
Ein Beispiel: Wer sein Neubauprojekt mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „energieeffizient“ auf der Website, in Exposés oder in Anzeigen bewirbt, muss diese Aussagen anhand von genauen Angaben etwa zum Energieverbrauch, Treibhausgasausstoß oder zur Verwendung umweltfreundlicher Materialien beweisen. Setzen Wohnungsunternehmen ihre freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte als Marketinginstrument sein, können sie darin beispielsweise mit QR-Codes auf entsprechende Daten verweisen. Für ihre gedruckten Mietermagazine empfiehlt es sich, auf Papier mit dem staatlichen Umweltsiegel „Blauer Engel“ zurückgreifen.
Die EmpCo verbietet allgemeine Umweltversprechen in schriftlicher und mündlicher Form nicht erst vom 27. September 2026 an. Die Vorgaben gelten auch rückwirkend für Produkte, die bereits aktuell vermarktet werden, und für Aussagen, die die Zukunft betreffen. Behauptungen wie „Wir sind bis 2045 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn realistische, nachprüfbare Pläne zu Realisierung dieses Ziels vorliegen.
Wichtig ist, dass kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt prüfen und anpassen und mit Fakten absichern. Unsere Empfehlung:
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