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EmpCo-Richtlinie: Wann sind Aussagen zur Nachhaltigkeit zulässig?

Mit der EmpCo-Richtlinie (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft die EU die Regeln im Kampf gegen Greenwashing. Vage Umweltaussagen wie „nachhaltig“ sind nur noch zulässig, wenn sie klar bewiesen werden können. Die Vorgaben gelten in Deutschland als Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von September 2026 an. Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft dürften damit keine Probleme haben.

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Green sells

Mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ lassen sich Produkte gut verkaufen. Das hat sich vor allem die Konsumgüterindustrie zunutze gemacht und Produkte wie Deos, Waschmittel oder Fruchtgummis mit umweltfreundlichen Labels versehen.

Die EmpCo-Richtlinie macht mit solchen allgemeinen, nicht nachweisbaren Umweltaussagen und selbstentwickelten Umweltzertifizierungen nun Schluss. Was primär den Verbraucher im B2C-Bereich (Business to Customer) vor Greenwashing schützen soll, kann sich allerdings auch auf B2B-Beziehungen (Business to Business) auswirken – und damit auf die Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Wohnungsunternehmen haben beste Voraussetzungen

Nun stehen kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften kaum in Verdacht, Greenwashing zu betreiben. Es gehört zu ihrem Selbstverständnis, nachhaltig zu handeln, und dementsprechend ernst meinen sie es damit. Die Regelungen der EmpCo sind für sie im Grunde eine Aufforderung, ihr nachhaltiges Handeln noch deutlicher und vor allem faktenbasiert zu kommunizieren. Die erforderlichen Voraussetzungen besitzen viele von ihnen schon – in Form von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichten, Klimapfaden oder Klimastrategien.

Strenge Nachweispflichten 

Halten wir fest: Kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften können weiterhin ihre Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit kommunizieren. Allerdings gilt jetzt auch für sie: Verwenden sie Umweltaussagen in der Kommunikation mit Endkunden, also in ihrer externen Unternehmenskommunikation und im Marketing, müssen sie strenge Nachweispflichten beachten:

  • Sozialorientierte Wohnungsunternehmen müssen nachweisen, dass ihre Projekte oder Dienstleistungen eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ besitzen.
  • Aussagen wie „klimaneutral“, „energieeffizient“ oder „nachhaltig“ müssen klar und nachprüfbar mit aussagekräftigen Fakten untermauert werden.
  • Nicht nur Marketingtexte, sondern auch Slogans, grafische Elemente, Bilder oder Symbole sollten auf ihre Umweltaussage oder sogenannte „Green Claims“ überprüft werden.

Beispiel Neubauprojekt

Ein Beispiel: Wer sein Neubauprojekt mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „energieeffizient“ auf der Website, in Exposés oder in Anzeigen bewirbt, muss diese Aussagen anhand von genauen Angaben etwa zum Energieverbrauch, Treibhausgasausstoß oder zur Verwendung umweltfreundlicher Materialien beweisen. Setzen Wohnungsunternehmen ihre freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte als Marketinginstrument sein, können sie darin beispielsweise mit QR-Codes auf entsprechende Daten verweisen. Für ihre gedruckten Mietermagazine empfiehlt es sich, auf Papier mit dem staatlichen Umweltsiegel „Blauer Engel“ zurückgreifen.

Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen mit genauen Nachweisen überprüfbar machen, das fordert die EmpCo.
Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen mit genauen Nachweisen überprüfbar machen, das fordert die EmpCo.

Unternehmenskommunikation jetzt prüfen!

Die EmpCo verbietet allgemeine Umweltversprechen in schriftlicher und mündlicher Form nicht erst vom 27. September 2026 an. Die Vorgaben gelten auch rückwirkend für Produkte, die bereits aktuell vermarktet werden, und für Aussagen, die die Zukunft betreffen. Behauptungen wie „Wir sind bis 2045 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn realistische, nachprüfbare Pläne zu Realisierung dieses Ziels vorliegen.

Wichtig ist, dass kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt prüfen und anpassen und mit Fakten absichern. Unsere Empfehlung:

  • In unserem EmpCo Quick Check analysieren wir für Sie Ihre bestehenden Kommunikationsmaterialien wie Nachhaltigkeitsberichte und Claims.
  • Wir unterstützen Sie dabei, Ihre künftige externe Unternehmenskommunikation EmpCo-konform zu formulieren und Nachweise zum Beispiel in Form eines Klimapfads zu erstellen.

Sprechen Sie uns an –  stolp+friends hilft Ihnen gerne weiter.

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Ihre Ansprechpartnerin

Wünschen Sie weitere Informationen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Anke Kiehl

Account Managerin

Portrait Anke Kiehl