Ursprünglich hatte die EU-Kommission ehrgeizige Ziele: Unternehmen sollten umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten. Doch nun sollen viele Unternehmen von diesen Vorgaben befreit werden. Nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden sollen von der Berichtspflicht betroffen sein. Die Argumentation: Weniger Bürokratie soll zu mehr Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit führen. Auch das EU-Lieferkettengesetz, die EU-Taxonomie-Verordnung und das CO2-Grenzausgleichssystem sollen entschärft werden. Kritiker sehen die Gefahr, dass so Transparenz und Nachhaltigkeitsverantwortung auf der Strecke bleiben.
Parallel dazu plant die EU-Kommission den „Clean Industrial Deal“ – eine Strategie, die europäische Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und gleichzeitig nachhaltige Technologien fördern soll. Dabei steht besonders der Ausbau erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Produktionstechnologien im Fokus.
Welchen Weg die EU genau einschlägt, bleibt abzuwarten. Der vorgestellte Entwurf muss noch ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. Daher sind Anpassungen im Rahmen der ausstehenden Verhandlungen nicht auszuschließen. Klar ist jedoch: Nachhaltigkeit bleibt ein zentrales Thema – mit oder ohne entschärfte Vorschriften.
Für Unternehmen würde der neue Kurs der EU einerseits weniger bürokratischen Aufwand, andererseits aber auch eine größere Eigenverantwortung bedeuten. Statt verpflichtender Berichterstattung wird es umso wichtiger werden, Nachhaltigkeit freiwillig in die Unternehmensstrategie zu integrieren und sich gegenüber Kunden und Partnern transparent zu zeigen.
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