Immer up to date – zertifiziert von der Wohnungswirtschaft für die Wohnungswirtschaft
Was umfasst der Green Deal der Europäischen Kommission? Welche Reportingstandards sind einzuhalten? Und wie wird eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt? Das sind nur einige der Fragen, denen sich die Wohnungs- und Immobilienbranche sowie kommunale Unternehmen aufgrund der CSRD-Berichtspflicht schon jetzt oder in Kürze stellen sollten.
Wie Wohnungsgenossenschaften glänzen: mit dem Nachhaltigkeitsbericht schon jetzt zu mehr Transparenz
Nachhaltigkeit ist in vieler Munde. Und einige Unternehmen schreiben sich dieses Handlungsprinzip auf die Fahne, obwohl sie alles andere als nachhaltig agieren. Dieses Greenwashing brauchen Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen nicht. Denn sie engagieren sich in der Regel bereits aufgrund ihres gemeinnützigen Hintergrundes seit jeher für nachhaltiges Handeln.
Nachhaltigkeitsstrategie: jetzt agieren, langfristig profitieren
Die neue CSR-Berichtspflicht kommt! Und ob es Ihnen gefällt oder nicht: Je nach Größenmerkmalen sind ab 2025 zum Teil auch die Wohnungs- und Immobilienbranche sowie kommunale Unternehmen gesetzlich dazu angewiesen, einen CSR-Bericht beziehungsweise Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Gut beraten ist, wer damit nicht bis auf den letzten Drücker wartet. Aber eins nach dem anderen.
Darum kommt vor der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Wesentlichkeitsanalyse
Die neue CSR-Berichtspflicht umfasst hohe inhaltliche Anforderungen, eine externe Prüfpflicht sowie Sanktionen gegen Verstöße. Und sie gilt für viele verschiedene Unternehmen. Auch die Wohnungs- und Immobilienbranche sowie kommunale Unternehmen sind je nach Größenmerkmalen zum Teil ab 2025 betroffen.